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Steuern was
zählt

CLS-Management für Stadtwerke und wMSB

PFLICHT ERFÜLLT! POTENTIALE GEHOBEN?

§14a EnWG & §9 EEG sicher umsetzen – mit der Lackmann aEMT-Lösung und der advalju Plattform

Seit 2024 ist der Rollout von SMGW mit Steuerboxen verpflichtend: mit klaren Pflichten und engen Fristen. Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher ab 4,2 kW müssen steuerbar sein. Bei PV-Anlagen ab 7kW gilt zusätzlich: Die Ist-Einspeisung (TAF 9) muss abrufbar sein, und die Einspeiseleistung muss aktiv gesteuert werden. Und nicht nur das: Bis Ende 2025 ist der Einbau von Steuerboxen flächendeckend verpflichtend – für gMSB wie für wMSB.

Damit stehen Stadtwerke und Messstellenbetreiber vor denselben Herausforderungen:
Dashboard mockup
  • Komplexe Regulatorik: §14a EnWG, §9 EEG und MsbG greifen ineinander – ohne spezialisierte Expertise ist das kaum beherrschbar.
  • Fehlende Ressourcen: Zertifizierungen, Hardware, Prozesse und Abrechnung bedeuten Aufwand, den viele Marktakteure nicht alleine stemmen können.
  • HEMS als Chance: Home Energy Management Systeme (HEMS) sind ein Hebel für neue Produkte – doch nur, wenn sie sich nahtlos in aEMT/CLS-Lösungen und Steuerboxen integrieren lassen.
  • Die nächste Welle der Regulierung: Ab 2026 rücken weitere Pflichten wie Submetering, jährliche Steuerchecks und zusätzliche Datendienste in den Fokus – die Anforderungen wachsen weiter.
  • Technische Vielfalt der Steuerboxen: Die unterschiedlichen Schnittstellen sowohl digital per EEBus als auch analog per Relais zu steuern, erfordert flexible Systeme, die zum Steuerkonzept vor Ort beim Anlagenbetreiber passen.

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Das aEMT Dreamteam

Die Lackmann aEMT-Lösung ist die Brücke zwischen Pflicht und Potenzial.
Sie kombiniert zertifizierte Hardware (CLS-Steuerboxen und das theben Mehrwertmodul) mit der advalju Plattform für sichere Steuerung, Datendienste und Mehrwertprodukte.

Mit dem bereits 2023 gegründeten Tochterunternehmen advalju, wurde mit Fokus auf Steuerung und Mehrwertdienste eine Plattform für aEMT und CLS-Management entwickelt, die bereits zum Beginn der regulatorischen Verpflichtung nicht nur „marketready“, sondern auch in jeder Hinsicht zukunftsfähig ist. Auch hier gilt wie immer unser Fokus auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden: Vollintegriert in die Lackmann-MSB Plattform oder stand-alone innerhalb MSB-Infrastruktur des Kunden - mit Lackmann und advalju ist beides möglich.

Wichtige Funktionsbausteine

Steuern und
Schnittstellen

MaKo
Unterstützung

Betrieb und
Sicherheit

Datenservices und Bereitstellung

  • Dimmen und Steuern (analog und digital)
  • Schalt- und Steuer Priorisierung
  • IEC 61850 (FNN-STB), CLS.EEDI (EEBus)
  • API für marktdienliche Steuerung
  • Umsetzung von ad-hoc Schaltbefehlen
  • Universalbestellprozess
  • Stammdatenübernahme
  • Quittierung und Anlagenüberwachung
  • Mehrmandantenfähig mit Rollen und Rechten
  • Geräte- und Zertifikatsmanagement
  • Firmware-Update, Monitoring und Auswertung
  • TAF 9, 10 und 14 – Empfang und Verarbeitung
  • CLS-Datenempfang, Speicherung und Weiterleitung, z.B. für Submetering

Wir machen Regulatorik beherrschbar

Mit der aEMT-Lösung und der advalju Plattform setzen Sie §14a EnWG & §9 EEG nicht nur um – Sie verwandeln sie in Chancen. Wenn Sie mehr zum Thema CLS bei Lackmann erfahren möchten, hinterlassen Sie uns eine kurze Nachricht. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

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FAQs

Die häufigsten Fragen zum Thema aEMT & CLS-Management bei Lackmann.
Wofür steht „CLS-Management" – und was ist der aEMT?
CLS steht für Controllable Local Systems – steuerbare lokale Systeme. CLS-Management bezeichnet die gezielte, ferngesteuerte Anpassung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in Verbindung mit einer zertifizierten Steuerbox.

aEMT steht für aktiver Externer Marktteilnehmer. Der aEMT ist das Produkt, dessen Kernkomponente das CLS-Management ist. Die aEMT-Plattform von Lackmann & advalju deckt §14a EnWG und §9 EEG in einer durchgängigen, rolloutfähigen Lösung ab – als einziger Anbieter am Markt mit vollständig automatisierten Prozessen und Praxisbelegen seit August 2025.
Wie funktioniert die Steuerung nach §14a EnWG und §9 EEG?
Beide Paragraphen dienen der Netzstabilität, adressieren jedoch unterschiedliche Seiten:

§14a EnWG – Verbrauchsseite:
Steuerbefehle werden vom Netzbetreiber oder – nachrangig priorisiert – vom Lieferanten (z. B. im Rahmen der Direktvermarktung) über das SMGW verschlüsselt an die Steuerbox und von dort an die Verbraucheranlage übermittelt. Die Anlage reduziert ihre Leistungsaufnahme zeitlich begrenzt. Schaltbefehle sind für Netzbetreiber eine ultima ratio Handlung – und dürfen ausschließlich bei tatsächlicher Netzüberlastung eingesetzt werden.

§9 EEG – Erzeugerseite:
Betroffen sind PV-Anlagen im Niederspannungsnetz ab >2 kW, die ihre Einspeiseleistung auf Anforderung des Netzbetreibers reduzieren können müssen; bei Bedarf muss zudem die Ist-Einspeisung abrufbar sein können. Ohne iMSys, Steuerbox und Fernsteuerungstest gilt für Anlagen ab 25 kW eine dauerhafte 60-%-Einspeiseleistungsbegrenzung. Beide gesetzliche Pflichten treffen gleichzeitig den Messstellenbetreiber (MSB). Er muss die technische Infrastruktur bereitstellen, damit die Steuerung sicher und rechtskonform abläuft.
Das aEMT deckt beide Anforderungen über eine gemeinsame Hardware- und Softwarebasis ab.
Was ist der Unterschied zwischen Relais- und digitaler Steuerung?
Bei der Wahl der Steuerbox stehen zwei Ansätze zur Verfügung:

Analoge Steuerung per Relais (FNN-STB Relais):
Steuerbefehle werden über einfache Schaltkontakte übertragen – das Gerät wird an- oder abgeschaltet bzw. auf eine feste Leistungsstufe gedrosselt. Die Lösung erfüllt die regulatorischen Mindestanforderungen nach §14a EnWG und §9 EEG, eignet sich für Bestandsgeräte ohne digitale Schnittstelle und ist eine valide Übergangslösung für Anlagen, die keine digitale Steuerung unterstützen.

Digitale Steuerung per EEBus:
Die digitale Steuerbox bzw. das Mehrwertmodul kommuniziert bidirektional mit einem Home Energy Management System (HEMS) oder einer Anlage. Das ermöglicht eine präzise stufenlose Leistungsregelung.

Lackmanns Empfehlung:
strategisch auf Digital setzen.
Schnellere Inbetriebnahme, einfachere Fernwartung, der Fokus auf Neuanlagen ab 2024, die zukunftssichere HEMS-Anbindung sowie die Unterstützung neuer Geschäftsmodelle sind die Kernvorteile. Kombinationslösungen (Relais/Digital) sind über das aEMT ebenfalls abbildbar.
Welche Funktionen deckt das CLS-Management im aEMT ab?
  • Sichere Steuerbefehlsübertragung via SMGW gemäß BSI-Anforderungen
  • Rollen- und Berechtigungskonzept mit Mehrmandantenfähigkeit für gMSB und wMSB
  • Verschlüsselte Kommunikation über EEBus und IEC 61850
  • Revisionssichere Protokollierung inklusive Quittierung und Anlagenüberwachung
  • MaKo-Unterstützung mit ad-hoc Schaltbefehlen per BDEW-API, Universalbestellprozess und Stammdatenübernahme
  • Geräte- und Zertifikatsmanagement mit Remote-Firmware-Update, Monitoring und Auswertung
  • Datenservices für TAF 9, 10 und 14 sowie CLS-Datenweiterleitung
Welche Hardware wird beim aEMT eingesetzt?
BSI-zertifizierte Steuerboxen und Mehrwertmodule:
  • CLS Digital: Theben CONEXA 3.0 (CX M) – digitales iMSys-Mehrwertmodul, Theben SELEXA D
  • FNN-STB Relais: Theben SELEXA R
  • Weitere Steuerboxen können dank der Interoperabilität unterstützt werden
Welche Vorteile bietet das aEMT auf einen Blick?
  • Pionier mit Praxisbeweis – einzige Lösung mit automatisierten Rolloutprozessen und Wirk-PKI-Betrieb seit August 2025
  • §14a EnWG und §9 EEG – beide Pflichten in einer Plattform
  • GWA-unabhängig – kein eigener GWA-Betrieb über Lackmann erforderlich, die Anbindung an den bestehenden GWA ist in etwa vergleichbar mit dem Aufwand, den der bestehende GWA mit einer eigenen aEMT-Lösung hat.
  • Relais und Digital – beide Steuerungsansätze unterstützt, strategische Empfehlung: Digital
  • HEMS-kompatibel – EEBus-Anbindung marktgängiger Systeme, Eigenverbrauchsoptimierung und §14a-Steuerung schließen sich nicht aus
  • Zwei Bezugswege – Full-Service über Lackmann-MSB oder modular via advalju
  • Zukunftssicher – Steuercheck-Nachweise, Submetering, Hüllkurvensteuerung, negative Einspeisewerte bereits abgedeckt
Welche Rolle spielt CLS für Messstellenbetreiber (wMSB / gMSB)?
Für Messstellenbetreiber – ob grundzuständig (gMSB) oder wettbewerblich (wMSB) – wirken derzeit drei regulatorische Kräfte gleichzeitig:

§14a EnWG – Steuerung von Verbraucheranlagen: Seit dem 01.01.2024 müssen neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW im Niederspannungsnetz steuerbar sein. Der Rollout läuft bis spätestens 31.12.2025.

§9 EEG – Steuerung von Erzeugeranlagen: PV-Anlagen ab 7 kW müssen technisch steuerbar sein.
Ohne iMSys und Steuerbox gilt eine dauerhafte 60-%-Einspeisebegrenzung. Zeitdruck ab 01.01.2026: Mit dem 01.01.2026 läuft der agile Rollout aus. Ab diesem Datum muss jedes neu verbaute iMSys bei verpflichtenden Anlagen zwingend auch mit einer Steuerbox ausgerüstet werden.
Wer jetzt nicht beginnt, riskiert regulatorische Nachteile und steigende Umsetzungskosten. CLS-Management ist damit für jeden MSB das verbindende Element zwischen regulatorischer Pflichterfüllung, BSI-konformer Gateway-Administration und operativem Netzbetrieb.
Als Pionier für den aEMT bietet Lackmann die einzige am Markt verfügbare Lösung, die §14a EnWG und §9 EEG in einer integrierten, skalierbaren Plattform abdeckt.
Welche Anlagen sind betroffen – und was gilt für Bestandsanlagen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG (über 4,2 kW, Niederspannung, ab 01.01.2024):
Wallboxen, Wärmepumpen, Batteriespeicher, Klimaanlagen und Heizungsanlagen

Erzeugeranlagen gemäß §9 EEG: Ab >2 kW:
Steuerung der Einspeiseleistung und Ist-Abruf der Einspeisung verpflichtend
Ohne iMSys + Steuerbox + Fernsteuerungsnachweis: dauerhafte 60-%-Einspeisebegrenzung für Anlagen ab 25 kW

Was gilt für Bestandsanlagen (vor 2024)? Anlage mit bestehender Vereinbarung nach §14a EnWG (alt) bis 31.12.2023: Bestehende Vereinbarungen laufen automatisch bis zum 31.12.2028 weiter – inklusive des reduzierten Netzentgelts. Ein vorzeitiger Wechsel in die neuen Module ist möglich, aber nicht verpflichtend. Achtung: Ein Wechsel zurück in die alte Regelung ist danach nicht mehr möglich.

Anlage ohne bisherige Vereinbarung:
Es besteht keine Pflicht zum Wechsel. Der Letztverbraucher kann jedoch freiwillig eine Vereinbarung nach §14a EnWG treffen und von Modul 1 (pauschale Netzentgeltentlastung) profitieren. Voraussetzung ist die Anmeldung durch einen Elektroinstallateur beim zuständigen Netzbetreiber.

Nachtspeicherheizungen:
Der neue §14a EnWG hat keine Auswirkungen auf bestehende Nachtspeicherheizungen. Bestehende Vereinbarungen laufen unbegrenzt weiter; ein Wechsel in die neuen Regelungen ist nicht möglich. Das aEMT unterstützt sowohl Neuanlagen als auch die technische Abwicklung freiwilliger Übergänge aus Bestandsanlagen.
Welche HEMS-Systeme lassen sich über das aEMT anschließen?
Ein Home Energy Management System (HEMS) optimiert Eigenverbrauch, Autarkie und – wo gewünscht – Zero-Einspeisung. Es koordiniert PV, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe und ist von BDEW und VDE FNN als ergänzende Komponente für die Steuerung empfohlen.

Das aEMT nutzt für die HEMS-Kommunikation den EEBus-Standard. Steuerbefehle des Netzbetreibers werden dabei priorisiert übergeben – das HEMS übernimmt in der übrigen Zeit die autonome Eigenverbrauchsoptimierung.  

Seit August 2025 verfügen wir über Felderfahrungen mit einer Vielzahl marktgängiger HEMS-Systeme und EEBus-fähiger Endgeräte.
Wie integriert sich das aEMT in bestehende Systeme?
Das aEMT lässt sich unabhängig davon einbinden, ob Sie selbst GWA-Betreiber sind oder nicht. Der Implementierungsaufwand entspricht dem, den bestehende GWAs für ihre eigenen CLS-Lösungen aufwenden – kein Mehr.

Option 1 – Full-Service über die Lackmann-MSB-Plattform:
Vollständig integrierte Infrastruktur inklusive Marktkommunikation, Universalbestellprozess und IT-Betrieb. Schneller, schlanker Rollout ohne zusätzliche Komplexität.

Option 2 – Modulare Integration über advalju:
Anbindung über die advalju-Plattform  an die eigene MSB-Infrastruktur. Der Universalbestellprozess wird direkt an das advalju-Backend gekoppelt; kundeneigene MaKo-Systeme bleiben eingebunden. Ergänzend steht eine eigene API für Direktvermarktung und individuelle Steueranwendungen zur Verfügung.

Beide Wege basieren auf denselben BSI-zertifizierten Komponenten und liefern dieselbe Konformität gemäß §14a EnWG und §9 EEG.  
Ist Lackmann wirklich Pionier für den aEMT – und was belegt das?
Ja. Lackmann & advalju sind der einzige Anbieter am Markt mit vollständig automatisierten, rolloutfähigen Prozessen für das CLS-Management – belegt durch zwei abgeschlossene Feldphasen und den laufenden produktiven Betrieb unter angebundener Wirk-PKI seit August 2025.

Der automatisierte Inbetriebnahme-Prozess orchestriert alle Schritte vom Datenimport über SMGW-Inbetriebnahme, CLS-Kanal-Test und EEBus-Kopplung bis zur Betriebsbereitschaft – weitgehend ohne manuellen Eingriff.  

Die entscheidende Botschaft: Unser System ist rolloutbereit. Die Engpassgröße beim Skalieren ist nicht unsere Plattform – sie ist die physische Verfügbarkeit von Installateuren vor Ort. Wer mit Lackmann & advalju arbeitet, wartet nicht auf die Technologie, sondern beginnt mit dem Verbau.
Wie kann ich das aEMT anfragen?
Am einfachsten über das Kontaktformular auf der aEMT-Seite von Lackmann. Wir beraten Sie zu beiden Integrationsmodellen und zeigen Ihnen anhand konkreter Rollout-Erfahrungen, wie Sie §14a- und §9-EEG-Rollout skalierbar und rechtssicher umsetzen.

Ihr Team: Lackmann & advalju